Urteilsdatenbank
Wegweisende Entscheidungen deutscher Gerichte zum Wohnmobilrecht, verständlich aufbereitet.
17 Urteile – sortiert von neu nach alt

Kauf auf öffentlichem Stellplatz = Haustürgeschäft. Keine Widerrufsbelehrung = keine Frist. Käufer erhält 55.000 € zurück – Monate nach dem Kauf.

Wohnmobil brennt 5 Tage nach Übergabe durch fehlerhafte Verkabelung des Händlers ab. Kaskoversicherung erhält 70.502 € – trotz AGB-Abtretungsverbot.

Ohne wirksame Fristsetzung zur Nacherfüllung kein Schadensersatz – selbst wenn Hinterachsschäden und ABS-Fehlfunktion nachgewiesen sind.

Leichte Kratzer durch Äste sind bei Wohnmobilen "vertragsgemäßer Gebrauch" und kein Schaden.

Wohnmobil-Privatverkauf (14.300 €): Verkäufer sichert "kein Wasserschaden" zu – tatsächlich massiver Feuchtigkeitsschaden. Beschaffenheitsvereinbarung nach § 434 BGB geht vor pauschalen AGB-Haftungsausschluss. Käufer erhält 14.316,74 € zurück.

Wohnmobil (Fiat Ducato, 72.500 €): Zwei Tage nach Übergabe entdeckt der Käufer Ratten an Bord. Gericht bejaht Sachmangel nach § 434 BGB, Beweislastumkehr § 476 BGB greift – Händler kann Gegenbeweis nicht führen. Käufer erhält vollen Kaufpreis zurück.

Fabrikneues Wohnmobil (100.400 €) erleidet kurz nach Kauf einen Motorschaden. Das Gericht verurteilt den Händler zur Neulieferung: Merkantiler Minderwert schließt Reparatur als gleichwertige Alternative aus.

Rüctritt ausgeschlossen, wenn Mängelbeseitigungskosten unter 1% des Kaufpreises liegen – auch bei Luxus-Wohnmobilen.

Gebrauchtes Wohnmobil (7.500 €, Bj. 1986) erhält nach Ummeldung keine gelbe Plakette mehr. Klage abgewiesen: keine Beschaffenheitsvereinbarung, Bodenloch unerheblich, keine Nachfrist gesetzt. Bestätigt durch OLG Düsseldorf und BGH.

Gravierende Fehler beim ersten Nachbesserungsversuch (Feuchtigkeitsschaden) machen einen zweiten Versuch unzumutbar. Sofortiger Rüctritt möglich.

Die Bezeichnung "Vorführwagen" garantiert kein bestimmtes Höchstalter. Wichtige Grundsatzentscheidung des BGH.

Werbung ist keine Garantie: Warum eine Panne nach 30 km nicht automatisch zum sofortigen Rüctritt berechtigt.

Die 12-Monats-Frist für die Fabrikneuheit beginnt erst ab vollständiger Fertigstellung des Wohnmobils – nicht ab der Chassis-Auslieferung.

Bei falscher Laufleistung ist der Minderwert zu schätzen. Dabei ist die Laufleistung nur ein wertbildender Faktor neben Ausstattung und Zustand.

Ein Wohnmobil-Kühlschrank muss auch bei leichter Schräglage funktionieren. Ausfall ist ein Sachmangel.

Ein Wohnmobil ist kein Nutzfahrzeug im Rechtssinn. Die formularmäßige 4-Wochen-Annahmefrist beim Kauf ist wirksam – die längere 6-Wochen-Frist für Nutzfahrzeuge gilt nicht.

Wohnmobil ist kein unentbehrliches Alltagsfahrzeug. Wer einen weiteren PKW besitzt, kann keinen abstrakten Nutzungsausfallschaden geltend machen – ein konkreter Schaden muss nachgewiesen werden (§ 249 BGB).