Defekter Kühlschrank im Wohnmobil

AG Oldenburg: Kühlschrank muss auch schräg kühlen

Ein Absorber-Kühlschrank, der nur bei exakt waagrechter Ausrichtung funktioniert, ist mangelhaft.

Urteil AG Oldenburg11.11.1986Az. 17 C 13/86 VII
Das Wichtigste in Kürze

Der Fall: In einem hochwertigen Wohnmobil funktionierte der eingebaute Kühlschrank nur dann, wenn das Fahrzeug absolut waagrecht stand. Sobald das Wohnmobil leicht schräg geparkt wurde (was auf Campingplätzen üblich ist), fiel die Kühlung aus.

Das Urteil: Das Gericht entschied zugunsten des Käufers. Ein Kühlschrank in einem Reisemobil muss so konstruiert sein, dass er auch bei üblichen Neigungen funktioniert.

Die Begründung: Die Funktionstüchtigkeit nur bei "völlig waagrechter Lage" schränkt den Gebrauchswert eines Wohnmobils erheblich ein, da man unterwegs nicht immer eine perfekt ebene Fläche findet. Dies stellt einen Fehler im Sinne des Gewährleistungsrechts dar.

Der Sachverhalt

Der Kläger erwarb ein teures Wohnmobil, das mit einem Absorber-Kühlschrank ausgestattet war. Im Praxiseinsatz stellte sich heraus, dass der Kühlschrank seinen Dienst versagte, sobald das Fahrzeug nicht exakt "im Wasser" (waagrecht) stand.

Der Verkäufer argumentierte, dies sei bei Absorber-Kühlschränken technisch bedingt und daher kein Mangel. Der Käufer sah darin jedoch eine erhebliche Beeinträchtigung der Nutzbarkeit, da Campingplätze und Stellplätze in der Natur selten vollkommen eben sind.

Die Entscheidung des Gerichts

Das Amtsgericht Oldenburg gab dem Kläger Recht. Es stellte fest, dass der Kühlschrank fehlerhaft im Sinne des Gesetzes (§ 459 BGB a.F.) war.

Erwartbare Beschaffenheit

Bei einem Wohnmobil, das bestimmungsgemäß zum Reisen und Übernachten an wechselnden Orten dient, darf der Käufer erwarten, dass die wesentlichen Einbauten auch unter typischen Reisebedingungen funktionieren. Dazu gehört, dass das Fahrzeug auch auf leicht unebenem Untergrund abgestellt werden kann, ohne dass die Lebensmittel verderben.

"Funktioniert ein Kühlschrank in einem teuren Wohnmobil nur bei völlig waagrechter Lage der Karosserie, so ist er fehlerhaft."

Die Einschränkung auf eine "völlig waagrechte Lage" ist für den Campingalltag untauglich und stellt somit einen Sachmangel dar, der den Käufer zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt berechtigen kann (je nach Erheblichkeit).

Praxistipp für Camper

Moderne Kompressor-Kühlschränke sind weitgehend unempfindlich gegen Schräglage. Ältere oder günstige Absorber-Modelle haben hier oft Probleme.

  • Testen Sie bei der Übergabe die Kühlleistung auch in leichter Schräglage (Auffahrkeile nutzen).
  • Rügen Sie Ausfälle sofort schriftlich als Mangel.
  • Lassen Sie sich nicht mit "Stand der Technik" abspeisen – das Urteil zeigt, dass Gerichte hier pro Verbraucher entscheiden.

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