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Transparente Kostenübersicht

Kosten & Gebühren

Wir glauben an vollständige Transparenz. Hier erfahren Sie, wie sich die Kosten einer anwaltlichen Beratung und Vertretung im Wohnmobilrecht zusammensetzen.

Erstberatung

Die erste Kontaktaufnahme und eine kurze telefonische Einschätzung Ihres Falls erfolgt auf Basis einer kostenpflichtigen Erstberatung. Wir prüfen zunächst, ob Ihr Anliegen in unser Fachgebiet fällt und ob eine Beratung sinnvoll erscheint.

Für eine ausführliche anwaltliche Erstberatung gilt gemäß § 34 RVG eine gesetzliche Höchstgebühr von 190,00 Euro zzgl. Mehrwertsteuer (also max. 226,10 Euro brutto). Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen auch diese Kosten.

Das erhalten Sie in der Erstberatung:

  • Einschätzung der Erfolgsaussichten Ihres Falls
  • Prüfung, ob ein Sachmangel im Sinne des BGB vorliegt
  • Erläuterung Ihrer Rechte (Nachbesserung, Minderung, Rücktritt)
  • Empfehlung zum weiteren Vorgehen
  • Kostenschätzung für eine vollständige Vertretung

Gebühren nach dem RVG

Die anwaltliche Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Der Gegenstandswert entspricht in der Regel dem Kaufpreis des Wohnmobils. Die folgende Tabelle zeigt typische Gebühren bei außergerichtlicher und gerichtlicher Vertretung:

Kaufpreis (Gegenstandswert)Außergerichtlich (1,3-fach)Gerichtlich (1,3-fach + Terminsgebühr)
bis 20.000 €ca. 800–1.100 €ca. 1.400–1.900 €
20.000–40.000 €ca. 1.100–1.500 €ca. 1.900–2.600 €
40.000–60.000 €ca. 1.500–1.900 €ca. 2.600–3.300 €
60.000–80.000 €ca. 1.900–2.200 €ca. 3.300–3.900 €
80.000–100.000 €ca. 2.200–2.500 €ca. 3.900–4.400 €
über 100.000 €auf Anfrageauf Anfrage

* Alle Angaben sind Richtwerte zzgl. MwSt. und Auslagen. Die tatsächlichen Kosten können je nach Fallkomplexität abweichen. Stand: 2026.

Gerichtskosten

Neben den Anwaltsgebühren fallen bei einem Gerichtsverfahren auch Gerichtskosten an. Diese richten sich nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) und sind ebenfalls vom Streitwert abhängig.

Bei einem Streitwert von 40.000 Euro belaufen sich die Gerichtskosten für eine Instanz (Amts- oder Landgericht) auf ca. 1.200–1.500 Euro. Diese werden zunächst vom Kläger vorgeschossen und bei Obsiegen vom Gegner erstattet.

Wichtig: Wer den Prozess verliert, trägt in der Regel alle Kosten – also sowohl die eigenen Anwaltskosten als auch die des Gegners und die Gerichtskosten. Dieses Kostenrisiko sollte vor einer Klage sorgfältig abgewogen werden.

Rechtsschutzversicherung

Viele unserer Mandanten verfügen über eine Rechtsschutzversicherung, die die Kosten für anwaltliche Beratung und Vertretung übernimmt. Ob Ihr Fall von der Versicherung gedeckt ist, hängt von Ihrem konkreten Vertrag ab.

Typischerweise decken Rechtsschutzversicherungen mit dem Baustein "Vertragsrechtsschutz" oder "Kaufrechtsschutz" Streitigkeiten aus Kaufverträgen ab – also auch Auseinandersetzungen mit Wohnmobilhändlern.

Häufig gedeckt
Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag
Gewährleistungsansprüche
Rücktritt vom Kaufvertrag
Schadensersatzansprüche
Außergerichtliche Einigung
Bitte prüfen
Wartezeiten (oft 3 Monate nach Vertragsabschluss)
Selbstbeteiligung (meist 150–500 €)
Ausschluss von Privatverkäufen
Deckungszusage vor Mandatserteilung einholen
Streitwertgrenzen im Vertrag
Unser Ansatz: Außergerichtliche Einigung bevorzugt

Wir verfolgen grundsätzlich einen kosten- und zeiteffizienten Ansatz. In vielen Fällen lässt sich eine außergerichtliche Einigung erzielen, die für alle Beteiligten günstiger ist als ein langwieriger Rechtsstreit.

Wie unsere Fallstudie zur außergerichtlichen Einigung zeigt, konnten wir für unseren Mandanten eine Rückzahlung von 5.650 Euro erzielen – ohne Klage, ohne Gerichtskosten und in deutlich kürzerer Zeit.

Erst wenn eine außergerichtliche Lösung scheitert oder von vornherein aussichtslos erscheint, empfehlen wir den Klageweg. Dabei beraten wir Sie stets transparent über das Kosten-Nutzen-Verhältnis.

Erste Einschätzung anfordern

Schildern Sie uns Ihren Fall – wir geben Ihnen eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten und der zu erwartenden Kosten.