Mängel am Wohnmobil:
Rechtslage und Möglichkeiten
Wohnmobile sind komplexe Fahrzeuge. Wenn der Traum von Freiheit durch Mängel getrübt wird, haben Sie klare Rechte. Wir erklären, wann Sie zurücktreten können.
Wohnmobile unterscheiden sich erheblich von klassischen Pkw: Sie bieten neben der reinen Fahrfunktion auch die Möglichkeit, zu kochen, zu schlafen und vieles mehr.
Die komplexe Ausstattung und spezifische Bauweise führen jedoch auch zu einer höheren Wahrscheinlichkeit für Mängel. Ein häufiger Problempunkt: Mängel, die die Nutzung als Urlaubsdomizil beeinträchtigen oder nicht sofort erkennbar sind, wie Feuchtigkeitsschäden oder fehlerhafte Verkabelungen.
Ihre Rechte: Rücktritt & Nacherfüllung
Das deutsche Kaufrecht (§ 437 BGB) bietet Verbrauchern mehrere Möglichkeiten, bei Mängeln aktiv zu werden:
Wann ist ein Mangel "erheblich"?
Unterscheidung: Behebbar vs. Unbehebbar
Unbehebbarer Mangel
- Unfallfreiheit (trotz Zusicherung)
- Feuchtigkeitsschäden (strukturell)
- Falsche technische Daten (Gewicht)
- Abweichendes Baujahr
Folge: Sofortiger Rücktritt oft möglich.
Behebbarer Mangel
- Defekte Küchengeräte
- Probleme an der Motorelektronik
- Lose Schranktüren
- Kleinere Undichtigkeiten
Folge: Recht zur Reparatur muss gewährt werden.
Was kostet der Rücktritt?
Beim Rücktritt wird der Kaufvertrag rückabgewickelt: Geld zurück gegen Auto. Aber: Sie müssen für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung zahlen.
Berechnungsbeispiel (Lineare Methode)
Gerichte gehen oft von einer Gesamtlaufleistung von 200.000 bis 250.000 km aus. Je höher diese angesetzt wird, desto günstiger für Sie.
Lassen Sie sich nicht vertrösten. Wir prüfen Ihre Ansprüche auf Rücktritt oder Minderung.
- Prüfung durch Experten
- Keine Kostenfalle
- Schnelle Ersteinschätzung
*Kostenpflichtige Erstprüfung.
