Ratgeber

Mängel am Wohnmobil:
Rechtslage und Möglichkeiten

Wohnmobile sind komplexe Fahrzeuge. Wenn der Traum von Freiheit durch Mängel getrübt wird, haben Sie klare Rechte. Wir erklären, wann Sie zurücktreten können.

Wohnmobile unterscheiden sich erheblich von klassischen Pkw: Sie bieten neben der reinen Fahrfunktion auch die Möglichkeit, zu kochen, zu schlafen und vieles mehr.

Die komplexe Ausstattung und spezifische Bauweise führen jedoch auch zu einer höheren Wahrscheinlichkeit für Mängel. Ein häufiger Problempunkt: Mängel, die die Nutzung als Urlaubsdomizil beeinträchtigen oder nicht sofort erkennbar sind, wie Feuchtigkeitsschäden oder fehlerhafte Verkabelungen.

Ihre Rechte: Rücktritt & Nacherfüllung

Das deutsche Kaufrecht (§ 437 BGB) bietet Verbrauchern mehrere Möglichkeiten, bei Mängeln aktiv zu werden:

Nacherfüllung
Der Käufer hat das Recht auf Reparatur oder Ersatzlieferung. Der Verkäufer darf meist nachbessern. Bei gravierenden Fehlern (z.B. erhebliche Nässe) kann jedoch eine sofortige Rückabwicklung gerechtfertigt sein.
Rücktritt vom Kaufvertrag
Ist die Mangelbeseitigung fehlgeschlagen (meist nach 2 Versuchen) oder unzumutbar, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Für Verträge ab 2022 genügt oft schon das Verstreichen einer angemessenen Frist.

Wann ist ein Mangel "erheblich"?

Unterscheidung: Behebbar vs. Unbehebbar

Unbehebbarer Mangel

  • Unfallfreiheit (trotz Zusicherung)
  • Feuchtigkeitsschäden (strukturell)
  • Falsche technische Daten (Gewicht)
  • Abweichendes Baujahr

Folge: Sofortiger Rücktritt oft möglich.

Behebbarer Mangel

  • Defekte Küchengeräte
  • Probleme an der Motorelektronik
  • Lose Schranktüren
  • Kleinere Undichtigkeiten

Folge: Recht zur Reparatur muss gewährt werden.

Was kostet der Rücktritt?

Beim Rücktritt wird der Kaufvertrag rückabgewickelt: Geld zurück gegen Auto. Aber: Sie müssen für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung zahlen.

Berechnungsbeispiel (Lineare Methode)

(Kaufpreis × gefahrene km) ÷ erwartete Gesamtlaufleistung = Entschädigung

Gerichte gehen oft von einer Gesamtlaufleistung von 200.000 bis 250.000 km aus. Je höher diese angesetzt wird, desto günstiger für Sie.

Haben Sie Mängel?

Lassen Sie sich nicht vertrösten. Wir prüfen Ihre Ansprüche auf Rücktritt oder Minderung.

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*Kostenpflichtige Erstprüfung.