Spezialisierte Expertise
Wir machen nichts anderes. Unser Fokus liegt zu 100% auf Wohnmobilrecht, Gewährleistung und Rückabwicklung.
Umfassende Urteilsdatenbank
Zugriff auf hunderte analysierte Urteile. Wir kennen die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte im Detail.
Konsequente Durchsetzung
Ob Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz – wir setzen Ihre Ansprüche bei Feuchtigkeitsschäden und technischen Mängeln durch.

Rücktritt
OLG Hamm: Rücktritt bei "Pfusch-Reparatur"
Gravierende Fehler beim ersten Nachbesserungsversuch (Feuchtigkeitsschaden) machen einen zweiten Versuch unzumutbar. Sofortiger Rücktritt möglich.
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Schadensersatz
AG Hamburg: Falsche Kilometerangabe
Schadensersatz bei falscher Laufleistung: Händler haftet für Differenz zwischen Tacho und tatsächlicher Fahrleistung.
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Kein Rücktritt
AG München: "Sofort urlaubsklar"
Werbung ist keine Garantie: Warum eine Panne nach 30 km nicht automatisch zum sofortigen Rücktritt berechtigt.
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Sachmangel
AG Oldenburg: Kühlschrank-Defekt
Ein Wohnmobil-Kühlschrank muss auch bei leichter Schräglage funktionieren. Ausfall ist ein Sachmangel.
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Klage abgewiesen
LG Dortmund: Fehlende Fristsetzung
Trotz nachgewiesener Mängel verloren: Wer das Fahrzeug ohne Fristsetzung reparieren lässt, verliert seinen Anspruch.
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Kein Schaden
AG Rheinbach: Astkratzer
Leichte Kratzer durch Äste sind bei Wohnmobilen "vertragsgemäßer Gebrauch" und kein Schaden.
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Klage erfolgreich
OLG Brandenburg: Wohnmobil-Brand
Fehlerhafte Verkabelung durch den Händler: Kaskoversicherung erhält 70.502 € trotz AGB-Abtretungsverbot.
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Klage abgewiesen
OLG Brandenburg • 17.01.2008
OLG Brandenburg: Fabrikneuheit – Jahresfrist
12-Monats-Frist für Fabrikneuheit beginnt erst ab vollständiger Fertigstellung des Wohnmobils – nicht ab Chassis-Auslieferung.
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